Prüfungen nach DGUV V3 — Alles was man wissen muss

Wissenswert: Informationen rund um die DGUV Prüfung

Unternehmen und öffentliche Ein­rich­tun­gen sind in Deutsch­land geset­zlich verpflichtet, Elek­trogeräte und elek­trische Anla­gen in definierten Abstän­den zu über­prüfen. Wie diese Prü­fung abläuft ist von der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) genau geregelt und zwar in der Vorschrift 3 (DGUV V3). Früher nan­nte man diese BGV A3.

Was ist die DGUV 3 Prüfung?

Bei der DGUV-V3 Prü­fung han­delt es sich um die regelmäßige Über­prü­fung aller elek­trisch­er Betrieb­smit­tel in einem Betrieb. Das heißt, es wer­den alle elek­trischen Geräte und Instal­la­tio­nen über­prüft. Durch­führen kann die wiederkehrende Prü­fung jed­er zer­ti­fizierte Betrieb. Die exak­ten Details zur Prü­fung von Geräten, Anla­gen und Maschi­nen sind durch die Deutschen Indus­trie Norm DIN und durch die Vor­gaben des Ver­ban­des der Elek­trotech­nik, Elek­tron­ik und Infor­ma­tion­stech­nik (VDE) fest­gelegt. Die fol­gen­den Nor­men regeln im Detail die Checks für Anla­gen, Geräte und Maschinen:

  • Die DIN VDE 0105–100 regelt die Anlagenprüfung.
  • Die DIN VDE 0701–0702 regelt die Geräteprüfung
  • Die DIN VDE 0113–1 regelt die Maschinenprüfung

Die Gründe für eine DGUV V3 Prüfung

Es gibt ver­schiedene Anlässe, um eine DGUV V3 Prü­fung durchzuführen:

  • Grund­sät­zlich müssen alle elek­tro­n­is­chen Geräte in Betrieben und Unternehmen vor der ersten Inbe­trieb­nahme über­prüft werden.
  • Anschließend müssen alle Geräte und Anla­gen in definierten Zeit­in­ter­vallen über­prüft wer­den. Dies dient der Aufdeck­ung von poten­ziellen Män­geln und der Sicherheit.
  • Der dritte Anlass für einen Check ist die Wieder­auf­nahme des Geräte- oder Anla­gen­be­triebs nach ein­er Reparatur oder Änderung.

Wer ist von einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 betroffen?

Fol­gende Unternehmen müssen ihre Geräte und elek­trischen Arbeitsmit­tel gemäß der fest­ge­set­zten Fris­ten nach DGUV V3 regelmäßig gemäß der VDE-Bes­tim­mungen prüfen lassen:

  • Büro­be­triebe und Verwaltungen
  • Baustellen und Werkstätten
  • Schwimm­bäder
  • Schlachthöfe
  • Großküchen
  • Unter­richt­sräume
  • Feuer­wehr / Tech­nis­che Hilfeleistung
  • Betriebe im Bere­ich der Gebäudereinigung
  • Lab­o­ra­to­rien
  • Wäschereien
  • Pflege­heime
  • uvm.

Der Check ist geset­zlich verpflich­t­end. Wer die regelmäßige Kon­trolle bzw. Gefährdungs­beurteilung nicht durch­führen lässt, bege­ht eine Ord­nungswidrigkeit, die bestraft wer­den kann. Im schlimm­sten Fall sind auch die Sicher­heit und die Gesund­heit der Mitar­beit­er gefährdet.

Wer ist berechtigt, eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen?

Die Prü­fung nach DGUV V3 darf nur von ein­er zer­ti­fizierten Fachkraft durchge­führt wer­den. Sie muss nach den Tech­nis­chen Regeln für Betrieb­ssicher­heit (TRBS 1203) befähigt sein. Geregelt ist die Zer­ti­fizierung in § 2 Abs. 6 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV). Zudem müssen für die Prü­fung spezielle Geräte ver­wen­det wer­den. Laut TRBS muss eine Per­son, die den Check der elek­trischen Maschi­nen und orts­ge­bun­de­nen und ortsverän­der­liche Geräte durch­führt über eine entsprechende Beruf­saus­bil­dung und Beruf­ser­fahrung ver­fü­gen. Zudem muss die Per­son mehrere Prü­fun­gen pro Jahr durch­führen, um ihre Beruf­sprax­is zu erhal­ten. Außer­dem wird eine regelmäßige Weit­er­bil­dung gefordert, um stets auf dem Laufend­en zu bleiben.

Der Ablauf einer DGUV V3 Prüfung

Bei der Prü­fung müssen alle elek­trischen Betrieb­smit­tel in einem Betrieb bzw. Unternehmen über­prüft wer­den. Die Verord­nung unter­schei­det dabei zwischen

  • orts­festen Anla­gen und elek­trischen Betriebsmitteln
  • ortsverän­der­lichen elek­trischen Betriebsmitteln
  • sta­tionären Anlagen

Des weit­eren spielt es eine Rolle, ob es sich um Geräte der Schutzk­lasse 1 (SK1), Schutzk­lasse 2 (SK2), SELV, FELV oder PELV handelt.

Bei dem Check über­prüft der Prüfer alle Geräte mit einem Mess­gerät. Dafür wer­den alle Geräte und Kabel abge­baut, geprüft und anschließend wieder angeschlossen.

Konkret kann es sich um Anla­gen wie Sicherungskästen oder Elek­tro­verteilun­gen, aber auch Pro­duk­tion­sstraßen han­deln. In Büros müssen zum Beispiel auch elek­trische Kleingeräte wie Wasserkocher, Mikrow­ellen, Tis­chven­ti­la­toren oder Kaf­feemaschi­nen geprüft wer­den. Kurz gesagt: Alle Geräte, die über einen Net­zsteck­er verfügen.

Wie lange die Prü­fung nach DGUV Vorschrift 3 konkret dauert, richtet sich nach den zu über­prüfend­en Anla­gen und Geräten. Nicht immer kön­nen Geräte zum Beispiel auf­grund von Betrieb­sabläufen geprüft wer­den. Daher kann der gesamte Check auch mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Vorbereitung auf die DGUV V3 Prüfung — Was ist zu beachten?

Jedes Unternehmen kann im Vor­feld selb­st etwas tun, damit die Über­prü­fung der Geräte und Anla­gen so rei­bungs­los wie möglich abläuft. So wird der Arbeit­sall­t­ag so wenig wie möglich gestört. Wenn Unternehmen die fol­gende Check­liste berück­sichti­gen, läuft die Prü­fung ver­gle­ich­sweise ein­fach und schnell ab:

  • Alle Mitar­beit­er vorher mit einem Aushang oder per E‑Mail darüber informieren, wann die Geräte über­prüft werden.
  • Alle Geräte und Anla­gen am Tag des Checks gut zugänglich machen. Das gilt auch für eingeschlossene Geräte oder schw­er zugängliche Schreibtische.
  • Ver­schlossene Räume öffnen.
  • PCs herun­ter­fahren, damit auch diese geprüft wer­den können.

Wie häufig muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Für die Prü­fung und Ein­hal­tung von Prüf­fris­ten ist der Arbeit­ge­ber bzw. Unternehmer ver­ant­wortlich. Die Prüf­fris­ten wer­den anhand der Gefährdungs­beurteilung nach §3 der TRBS 1111 fest­gelegt und müssen doku­men­tiert werden.

In der Regel muss die Über­prü­fung spätestens alle 48 Monate durchge­führt wer­den. Das gilt zumin­d­est für orts­feste Geräte und Anla­gen. Han­delt es sich um elek­trische Betrieb­smit­tel, die ortsverän­der­lich sind, sieht der Tur­nus anders aus. Hier sehen die Fris­ten Prü­fun­gen im Inter­vall zwis­chen drei und 24 Monat­en vor. Unter Umstän­den kön­nen diese Fris­ten aber auch deut­lich kürz­er aus­fall­en. Maßge­blich hier­für kön­nen zum Beispiel die Ein­stu­fung des Betriebs, die Art und Häu­figkeit der Nutzung des Betrieb­smit­tels oder Fehlerquote bei vorigen Prü­fun­gen sein

Ist der E‑Check und die Prüfung nach DGUV V3 das Gleiche?

Nein. Beim E‑Check han­delt es sich eine vom ZVEH (Zen­tralver­band der Deutschen Elek­tro- und Infor­ma­tion­stech­nis­chen Handw­erke) 1996 ins Leben gerufe­nen nor­mgerecht­en Prü­fung der elek­trischen Anlage und Geräte im Haus. Er ist grund­sät­zlich für Eigen­tümer, Ver­mi­eter, Mieter und Hausver­wal­tun­gen gedacht, weniger für Unternehmen. Neben der Über­prü­fung auf einen ord­nungs­gemäßen Zus­tand nach gel­tenden VDE-Bes­tim­mungen bein­hal­tet dieser in der Regel auch Opti­mierungsempfehlun­gen z.B. hin­sichtlich der Energieeinsparung.

Elektroservice Kunst — Ihr Ansprechpartner für einen E‑Check nach DGUV Vorschrift 3

Als Experte in allen Belan­gen rund um Elek­trotech­nik und erfahrenes Unternehmen in der Betreu­ung von Gewerbe- und Indus­triekun­den führt die Elek­troser­vice Kun­st GmbH auch die Prü­fung nach DGUV Vorschrift 3 für Sie aus. Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass sie Prü­fung nur von ein­er den Tech­nis­chen Regeln für Betrieb­ssicher­heit (TRBS 1203) befähigten Elek­tro­fachkraft durchge­führt wer­den darf. Geregelt ist das in § 2 Abs. 6 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV). Wir ver­fü­gen über diese Befähi­gung und nutzen geeignete Mess- und Prüfgeräte.

Für jede Über­prü­fung erhal­ten Sie von uns ein indi­vidu­elles Ange­bot. Nehmen Sie das Ange­bot an, besprechen wir den genauen Ablauf mit Ihnen. Wir führen die Prü­fung aus und doku­men­tieren diese natür­lich auch für Sie. Falls erforder­lich ste­hen wir auch für eine Nachbe­sprechung zur Ver­fü­gung, in der wir alle offe­nen Fra­gen klären. Sprechen Sie uns gerne an und erhal­ten Ihr indi­vidu­elles Ange­bot für Ihre DGUV‑3 Prüfung.

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